Immobilienverkauf im Tessin Ohne Notar kein Eigentumsübergang

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Schweiz ist kein formloser Akt. Im Gegenteil: Das Gesetz schreibt vor, dass ein Eigentumsübergang nur durch einen öffentlich beurkundeten Vertrag – also eine notarielle Urkunde – gültig wird.

Im Kanton Tessin ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Doch hier gibt es eine Besonderheit: Es handelt sich nicht um staatlich zugewiesene Amtsnotare, sondern um sogenannte freie Notare. Das hat konkrete Auswirkungen auf den Ablauf – und auf Ihre Wahlmöglichkeiten.

Was bedeutet „freie Notare“?

In vielen Schweizer Kantonen, etwa Zürich oder Bern, werden notarielle Dienstleistungen durch das jeweilige Kantonsnotariat erbracht. Man wird einem Amtsnotar zugeteilt oder muss sich an das zuständige Amt wenden.

Im Tessin dagegen herrscht ein anderes Modell:

Hier gibt es keine Amtsnotare, sondern selbstständige, freiberuflich tätige Notare, die vom Kanton lizenziert sind. Käufer und Verkäufer können frei wählen, welchen Notar sie für die Beurkundung beauftragen möchten.

Ihre Vorteile als Kunde:

  • Sie können einen Notar wählen, dem Sie vertrauen
  • Persönliche Beratung und mehr Flexibilität
  • In vielen Fällen schnellere Terminvergabe

Ein freier Notar haftet wie ein öffentlicher Amtsträger für die rechtssichere Abwicklung des Kaufs – inklusive Grundbucheintrag, Lastenfreistellung und Steuerdeklaration.

Wie läuft die Verschreibung im Tessin konkret ab?

Hier die einzelnen Schritte beim Immobilienkauf im Tessin aus Sicht des Notars:

Vorprüfung und Entwurf des Vertrags

Der Notar prüft:

  • Eigentumsverhältnisse und Lasten im Grundbuch
  • Bewilligungspflicht (z. B. Lex Koller)
  • Identität und Vollmacht der Parteien

Er erstellt den Entwurf des Kaufvertrags und klärt offene Fragen. Gegebenenfalls berät er zur Finanzierung, Nutzungsregelung (z. B. bei Stockwerkeigentum) oder Besteuerung.

Öffentliche Beurkundung (Verschreibung)

Sobald beide Parteien einverstanden sind, findet die Beurkundung statt – auf Wunsch auf Deutsch oder Italienisch. Dabei wird der Kaufvertrag vorgelesen, erläutert und unterschrieben. Der Notar bestätigt mit seiner Unterschrift die Gültigkeit des Geschäfts.

Eintrag ins Grundbuch

Der Notar reicht die Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt ein. Der Eintrag erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Mit diesem Schritt wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer.

Abwicklung der Zahlung und Abgaben

  • Zahlung des Kaufpreises (häufig über ein Notar-Treuhandkonto)
  • Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer
  • Einzug oder Abrechnung weiterer Steuern (Handänderungssteuer, evt. Tourismustaxe)
  • Ausstellung des definitiven Grundbuchauszugs

Besonderheiten bei freien Notaren im Tessin

Freie Notare bieten im Tessin einen grossen Vorteil: Sie kennen die regionalen Gegebenheiten. Ob Besonderheiten im Baurecht, lokale Bauzonenreglemente oder typische Fragen bei Zweitwohnsitzen – ein Notar aus dem Raum Ascona, Locarno oder Brissago weiss, worauf es ankommt.

Auch bei grenzüberschreitenden Käufen – etwa durch Personen mit Wohnsitz im Ausland – ist ein erfahrener Tessiner Notar unerlässlich. Er kennt die Anforderungen der Lex Koller, die Abläufe der kantonalen Behörden und die Besonderheiten bei der Steueranmeldung.

Vergleich mit anderen Kantonen

Das Tessiner System mit freien Notaren unterscheidet sich deutlich von dem in anderen Teilen der Schweiz. In Kantonen wie Zürich oder Bern gibt es ein sogenanntes Amtsnotariat: Dort sind notarielle Dienstleistungen behördlich organisiert, und die Kunden werden entweder einem Amtsnotar zugeteilt oder müssen sich an eine staatliche Stelle wenden. Die Wahlfreiheit ist dabei stark eingeschränkt.

Im Tessin hingegen können Käufer und Verkäufer ihren Notar frei wählen. Dieses Modell existiert nur in wenigen anderen Kantonen – beispielsweise in Genf. Das Wallis bietet ein Mischsystem: Zwar handelt es sich dort um Amtsnotare, doch besteht teils die Möglichkeit, zwischen mehreren Optionen zu wählen.

Gerade Käuferinnen und Käufer aus der Deutschschweiz empfinden die Praxis im Tessin oft als ungewohnt – erkennen aber schnell die Vorteile. Denn die Zusammenarbeit mit einem frei gewählten, lokal verankerten Notar erlaubt nicht nur eine persönlichere Betreuung, sondern auch eine effizientere Abwicklung des Kaufgeschäfts. Zudem profitieren Sie von Fachwissen zu regionalen Besonderheiten – etwa zu Feriennutzung, baurechtlichen Vorgaben oder der Lex Koller.

Unsere Empfehlung

Wer im Tessin eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte nicht nur auf die Immobilie selbst achten, sondern auch auf eine klare und reibungslose notarielle Abwicklung.

Unsere Agentur arbeitet seit vielen Jahren mit erfahrenen Notaren in der Region zusammen. Ob in Ascona, Locarno, Minusio oder Ronco – wir vermitteln den passenden Notar für Ihr Projekt und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.

Fazit: Verschreibung im Tessin? Am besten mit Erfahrung

Die notarielle Beurkundung ist im Tessin Pflicht – doch das System der freien Notare bietet grosse Vorteile. Käufer und Verkäufer profitieren von mehr Flexibilität, persönlicher Beratung und regionalem Fachwissen.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti stehen Ihnen als erfahrene Immobilienberater im Tessin zur Seite – von der ersten Besichtigung bis zur erfolgreichen Verschreibung. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.

Notarpflicht und Ablauf einfach erklärt
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