Teilung einer Parzelle – rechtliche und steuerliche Aspekte Grundstücksteilung: Warum sie oft sinnvoll ist

Die Teilung einer Parzelle kann aus vielen Gründen attraktiv sein – etwa um ein Grundstück zu verkaufen, zu bebauen oder zwischen mehreren Erben gerecht aufzuteilen. Besonders im Tessin, wo Bauland rar und gefragt ist, kann die Teilung einer grösseren Liegenschaft in kleinere Einheiten finanzielle Vorteile bringen.

Doch eine Parzellierung ist kein einfacher Verwaltungsakt. Sie berührt baurechtliche, vermessungstechnische, eigentumsrechtliche und steuerliche Aspekte. Wer hier unvorbereitet vorgeht, riskiert Verzögerungen oder sogar rechtliche Probleme.

Rechtliche Voraussetzungen für die Parzellenteilung

In der Schweiz – und konkret im Tessin – ist jede Parzellenteilung ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen sind:

  1. Zonenplan und Bauordnung

Nicht jedes Grundstück darf beliebig aufgeteilt werden. Die Parzelle muss in einer Bauzone liegen, und die neu geschaffenen Teilflächen müssen selbstständig bebaubar oder nutzbar sein. Mindestflächen, Grenzabstände, Erschliessung und Nutzungsziffern müssen eingehalten werden.

  1. Erschliessungspflicht

Jede neu entstehende Parzelle muss erschlossen sein – das heisst: Zugang zur öffentlichen Strasse sowie Anschluss an Strom, Wasser und Abwasser müssen gewährleistet sein. Ein Grundstück ohne ausreichende Erschliessung erhält keine Baubewilligung.

  1. Katastervermessung und Grundbuch

Die neue Parzellierung muss durch einen amtlichen Geometer vermessen und beim Grundbuchamt eingetragen werden. Dies ist mit Kosten und Bearbeitungszeit verbunden.

  1. Eigentumsverhältnisse

Eine Teilung ist nur möglich, wenn alle Eigentümer einverstanden sind. Liegt das Grundstück im Miteigentum oder gehört es einer Erbengemeinschaft, ist eine gemeinsame Einigung erforderlich.

Steuerliche Aspekte der Parzellierung

Je nach Kanton – auch im Tessin – können bei der Teilung eines Grundstücks verschiedene Steuern ausgelöst werden:

Handänderungssteuer

Wenn durch die Parzellierung ein Verkauf erfolgt, fällt die sogenannte Handänderungssteuer an. Im Tessin beträgt sie in der Regel 2 % des Kaufpreises – kann aber in bestimmten Konstellationen (z. B. innerfamiliäre Übertragung) reduziert oder erlassen werden.

Grundstückgewinnsteuer

Verkaufen Sie eine neu entstandene Parzelle mit Gewinn, wird dieser steuerlich erfasst. Die Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis – abzüglich allfälliger Investitionen. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher der Steuersatz.

Mehrwertsteuer (MWST)

In der Regel fällt beim Verkauf von unbebautem Land keine MWST an – ausser es handelt sich um gewerbsmässigen Grundstückshandel. Hier kann es zu steuerlichen Komplikationen kommen, die Sie mit einem Treuhänder oder Steuerexperten besprechen sollten.

Wann ist eine Parzellierung sinnvoll?

Die Teilung einer Parzelle lohnt sich besonders in folgenden Situationen:

  • Verkauf eines Teils der Liegenschaft: z. B. bei nicht genutztem Gartenland oder grösserem Grundstück
  • Schenkungen oder Erbteilungen: zur fairen Aufteilung unter mehreren Kindern oder Erben
  • Bau eines zweiten Hauses: auf einer Parzelle mit genug Platz und Baurecht
  • Projektentwicklung: für Investoren, die Bauland in mehrere Einheiten aufteilen wollen

Doch Vorsicht: Nicht immer ist eine Teilung die beste Lösung. Manchmal kann auch eine Begründung von Stockwerkeigentum (STWEG) oder ein Baurechtsvertrag eine sinnvolle Alternative darstellen – insbesondere bei bestehenden Gebäuden oder bei gewerblichen Nutzungen.

Unser Tipp: Frühzeitig planen und Experten einbinden

Eine Parzellierung ist mehr als ein formeller Akt. Sie berührt viele Bereiche – vom Baurecht über das Grundbuch bis zur Steuer. Deshalb sollten Sie nicht erst beim Verkauf oder bei der Baugesuchseinreichung damit beginnen.

Unsere Empfehlungen:

  • Frühzeitige Rücksprache mit Ihrer Gemeinde: Klären Sie Zonenpläne und Bauvorschriften
  • Einbindung eines Geometers: für die fachgerechte Vermessung und Dokumentation
  • Juristische und steuerliche Beratung: besonders bei komplexen Eigentumsverhältnissen oder Verkaufsabsichten
  • Professionelle Immobilienbewertung: zur Festlegung realistischer Preise für die neuen Parzellen

Fazit: Eine klug geplante Teilung schafft Potenziale

Die Teilung einer Parzelle kann finanzielle Spielräume eröffnen, Familienlösungen ermöglichen oder neue Projekte anstossen. Damit aus der Idee eine realisierbare Chance wird, braucht es jedoch rechtliches Know-how und ein gutes Zusammenspiel aller Beteiligten.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti unterstützen Sie bei der Bewertung, Planung und Vermarktung von Grundstücken im Tessin – mit regionaler Erfahrung, vernetztem Fachwissen und einem klaren Blick auf Chancen und Risiken.

Parzellenteilung in der Schweiz: Was Sie rechtlich und steuerlich beachten sollten
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