Was tun bei Unstimmigkeiten in der Stockwerkeigentümergemeinschaft? Mit Offenheit, Dialog und guten Regeln lassen sich Konflikte lösen

Das Leben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft bringt viele Vorteile mit sich: geteilte Kosten, gemeinschaftlich genutzte Flächen und ein oft sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Doch wie in jeder Gemeinschaft kann es auch hier zu Unstimmigkeiten kommen. Wichtig ist: Konflikte müssen nicht zum Problem werden – sofern sie frühzeitig erkannt und sachlich angegangen werden.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Streitigkeiten vermeiden, Konflikte konstruktiv lösen und das gute Miteinander in der STWEG erhalten.

Typische Ursachen für Meinungsverschiedenheiten

Die meisten Konflikte im Stockwerkeigentum haben keinen böswilligen Ursprung, sondern entstehen durch unterschiedliche Vorstellungen, Kommunikationsprobleme oder Unklarheiten. Häufige Auslöser sind zum Beispiel:

  • Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche (Waschküche, Garten, Parkplätze)
  • Uneinigkeit über Renovationen oder bauliche Änderungen
  • Lärm oder Gerüche
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Haustierhaltung
  • Wahrnehmung von Sonderrechten

Solche Themen lassen sich in der Regel mit klarem Austausch und gegenseitigem Verständnis gut klären – vorausgesetzt, man bleibt sachlich und offen.

Der erste Schritt: Reden hilft

Bevor ein Konflikt eskaliert oder „offiziell“ wird, sollte stets das persönliche Gespräch gesucht werden. Ein freundlicher, ruhiger Austausch unter Nachbarn bewirkt oft mehr als formelle Schreiben oder Beschwerden an die Verwaltung.

Unsere Tipps:

  • Sprechen Sie Konfliktthemen zeitnah, aber nicht impulsiv an
  • Wählen Sie einen neutralen Ton und Ort für das Gespräch
  • Hören Sie Ihrem Gegenüber aktiv zu
  • Versuchen Sie, die Perspektive der anderen Partei zu verstehen

Viele Missverständnisse klären sich bereits, wenn beide Seiten ihre Sichtweise offenlegen können.

Rolle der Verwaltung und des Verwalters

Wenn eine direkte Klärung nicht möglich ist oder der Konflikt die ganze Eigentümergemeinschaft betrifft, sollte die Verwaltung eingeschaltet werden. Der Verwalter hat nicht nur eine administrative, sondern auch eine vermittelnde Funktion.

Er oder sie kann:

  • klärende Gespräche moderieren
  • auf die geltende Stockwerksordnung verweisen
  • rechtliche oder satzungsgemäße Lösungen vorschlagen
  • bei Bedarf eine externe Mediation anregen

Eine gute Verwaltung erkennt frühzeitig Spannungen und sorgt für ein lösungsorientiertes Klima.

Mediation: Ein Weg zur Einigung

Wenn die Fronten verhärtet sind, kann eine Mediation eine sehr gute Möglichkeit sein, wieder zueinanderzufinden. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren mit einem neutralen Dritten (Mediator), der die Kommunikation zwischen den Parteien unterstützt.

Die Vorteile:

  • Vertrauliche Atmosphäre
  • Keine juristische Auseinandersetzung
  • Fokus auf Interessen, nicht auf Positionen
  • Individuelle Lösungen, statt starre Urteile

Gerade bei sensiblen Themen kann eine Mediation den langfristigen Hausfrieden sichern und das gegenseitige Verständnis stärken.

Klare Regeln beugen Konflikten vor

Viele Konflikte entstehen, weil Unklarheit über Rechte und Pflichten herrscht. Eine gut formulierte Stockwerksordnung, klare Hausregeln und regelmässig aktualisierte Beschlüsse schaffen hier Abhilfe.

Empfehlenswert ist:

  • die ordentliche Ablage aller Protokolle und Reglemente
  • eine transparente Kommunikation der Verwaltung
  • ein gemeinsames Verständnis der Hausgemeinschaft für die Regeln

Auch Abstimmungen an der jährlichen STWEG-Versammlung tragen zu einem harmonischen Miteinander bei.

Rechte und Pflichten an der STWEG-Versammlung

Die jährliche Eigentümerversammlung ist das Herzstück der Mitbestimmung im Stockwerkeigentum. Hier werden wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen.

Abstimmungen erfolgen nach bestimmten Mehrheiten:

  • Einfache Mehrheit: Mehr Ja- als Nein-Stimmen (z. B. bei der Wahl des Verwalters)
  • Absolute Mehrheit: Mehrheit aller anwesenden Personen oder Wertquoten (z. B. für Ausgaben bis zu einem gewissen Betrag)
  • Qualifizierte Mehrheit: Erfordert z. B. zwei Drittel der Miteigentümer und der Wertquoten (bei baulichen Veränderungen)
  • Einstimmigkeit: Nur in seltenen Fällen erforderlich (z. B. für Änderungen am Reglement)

Eine gute Vorbereitung auf diese Versammlungen – auch mit Unterstützung der Verwaltung – beugt Missverständnissen und Frust vor.

Unser Fazit: Miteinander statt Gegeneinander

Konflikte sind im gemeinschaftlichen Wohnen nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist, wie man mit ihnen umgeht. Eine offene Kommunikation, gegenseitiger Respekt und klare Strukturen helfen, Differenzen frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Als erfahrene Immobilienberater begleiten wir nicht nur beim Kauf, sondern stehen auch danach beratend zur Seite – insbesondere, wenn es um Fragen zum Stockwerkeigentum geht.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti unterstützen Sie mit Fachwissen, Empathie und regionaler Erfahrung – damit das Leben in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft gelingt.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.

 

Schlichten von Streitigkeiten in der Stockwerkeigentümergemeinschaft
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