Vererben gut vorbereitet Erbteilung mit Immobilie – was ist zu beachten?

Ein Elternhaus in guter Lage, ein Ferienhaus im Tessin oder eine geerbte Wohnung in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft: Immobilien sind häufig Teil eines Erbes – und bringen nicht nur materiellen, sondern auch emotionalen Wert mit sich. Doch während das Erbe von Geld oder Wertpapieren meist einfach teilbar ist, kann eine Immobilie nur schwer „gerecht aufgeteilt“ werden.

Wenn mehrere erben: Die Erbengemeinschaft

Sobald mehrere Personen als Erben eingesetzt sind, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese funktioniert als „Gesamthandsgemeinschaft“ – das heisst: Die Immobilie gehört nicht einzelnen Erben anteilig, sondern allen gemeinsam.

Solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist, können die Erben nur gemeinsam über die Liegenschaft entscheiden. Kein Erbe kann alleine verkaufen, vermieten oder umbauen – es braucht stets das Einverständnis aller.

Optionen zur Teilung einer Immobilie im Nachlass

Sobald die Erbteilung ansteht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der Immobilie umgegangen werden kann:

Verkauf der Immobilie und Teilung des Erlöses

Die einfachste und oft fairste Lösung: Die Erben verkaufen die Liegenschaft gemeinsam und teilen den Nettoerlös entsprechend ihren Erbanteilen. Voraussetzung ist, dass sich alle auf den Verkauf einigen.

Übernahme durch einen Miterben

Ein Erbe möchte das Haus behalten? Möglich ist das – wenn er die anderen auszahlen kann. Die Auszahlungssumme basiert in der Regel auf einem aktuellen Marktwert, der durch eine neutrale Bewertung festgestellt wird.

Wichtig: Auch hierbei müssen alle Erben zustimmen.

Gemeinsame Nutzung oder Vermietung

Seltener, aber theoretisch möglich: Die Immobilie bleibt im Besitz der Erbengemeinschaft und wird z. B. gemeinsam genutzt oder vermietet. Diese Variante erfordert gute Kommunikation und klare Vereinbarungen – inklusive Verwaltung, Unterhalt und Steuerfragen.

Teilungsklage

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Erbe die gerichtliche Teilung verlangen. In der Praxis führt das meist zur Zwangsversteigerung – ein Szenario, das aufgrund des Wertverlustes und der familiären Belastung möglichst vermieden werden sollte.

Immobilienbewertung als Basis

Egal ob Verkauf, Auszahlung oder Behalt: Die Wertermittlung der Immobilie ist der erste Schritt jeder fairen Lösung. Dabei sollte eine neutrale, fachlich fundierte Bewertung vorgenommen werden – idealerweise durch einen lokalen Immobilienprofi, der den Markt kennt.

Im Tessin spielen neben Lage, Zustand und Ausbaustandard auch die Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Zweitwohnsitzregelungen, Lex Koller) eine Rolle.

Steuerliche Aspekte nicht vergessen

Bei der Erbteilung mit Immobilie fallen auch Steuern an. Je nach Kanton – im Tessin ebenso – können folgende Steuerarten relevant sein:

  • Erbschaftssteuer: Im Tessin sind direkte Nachkommen (Kinder) befreit, andere Erben hingegen nicht.
  • Grundstückgewinnsteuer: Fällt nicht an, wenn die Immobilie innerhalb der Erbengemeinschaft übertragen wird – wohl aber beim späteren Verkauf.
  • Handänderungssteuer: Je nach Situation und Kanton ebenfalls zu beachten.

Hier empfiehlt sich in jedem Fall eine steuerliche Beratung.

Konflikte vermeiden: Kommunikation und Testamente helfen

Erbstreitigkeiten entstehen meist nicht aus Gier, sondern aus Unsicherheit, verletzten Gefühlen oder unklaren Regelungen. Darum gilt: Wer vererbt, sollte möglichst klare Verhältnisse schaffen.

Tipps zur Vorbeugung:

  • Testament mit klarer Regelung zur Immobilie
  • Vorerbvertrag oder Erbverzichtsvereinbarungen
  • Einbezug eines neutralen Immobilienexperten für die Bewertung
  • Frühzeitige Kommunikation innerhalb der Familie

Beispiel aus der Praxis: Ferienhaus im Tessin

Ein typischer Fall: Drei Geschwister erben gemeinsam ein Ferienhaus am Lago Maggiore. Einer möchte es verkaufen, ein anderer behalten, der dritte will es vermieten. Ohne klare Kommunikation und Bewertung entsteht schnell Streit.

Mit professioneller Begleitung kann eine Lösung gefunden werden: Marktgerechte Bewertung, faire Auszahlung, Regelung von Kosten und Pflichten. So wird aus dem Erbe keine Belastung – sondern ein Stück Familiengeschichte, das seinen Wert behält.

Fazit: Immobilien im Nachlass brauchen klare Regeln

Eine Immobilie im Erbe ist oft mit Emotionen verbunden – aber auch mit Verantwortung. Eine faire Lösung für alle Beteiligten erfordert Offenheit, Fachwissen und manchmal auch Kompromissbereitschaft.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti unterstützen Sie nicht nur beim Kauf und Verkauf, sondern auch bei Fragen zur Immobilienbewertung und Erbregelung – diskret, neutral und mit viel Erfahrung in der Region Tessin.

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Erbteilung mit Immobilie: Rechte, Pflichten und Lösungen
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