Verteilerschlüssel im Stockwerkeigentum Die Quote Ihres Stockwerkeigentums: Mehr als nur Wohnfläche

Wer eine Wohnung im Stockwerkeigentum kauft, wird schnell mit dem Begriff „Wertquote“ oder „Verteilerschlüssel“ konfrontiert. Diese Quote bestimmt nicht nur, wie viele Stimmen ein Eigentümer in der Versammlung hat, sondern auch, welchen Anteil er an gemeinschaftlichen Kosten trägt.

Ein weitverbreiteter Irrtum: Die Quote bemesse sich ausschliesslich anhand der Wohnfläche. Tatsächlich ist die Berechnung deutlich komplexer – und berücksichtigt Faktoren, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind.

Und wir klären die Frage: Kann eine kleinere Wohnung eine höhere Quote haben, als eine grössere Wohnung? Die Antwort ist: Ja.

Was ist die Wertquote – und wozu dient sie?

Die Wertquote (auch Verteilerschlüssel genannt) ist ein prozentualer Anteil, der jeder Eigentumswohnung zugeordnet ist. Sie basiert auf dem Verhältnis zwischen der betreffenden Einheit und dem gesamten Gebäude.

Die Quote ist rechtlich und praktisch relevant, weil sie:

  • die Stimmkraft des Eigentümers bei Beschlüssen bestimmt
  • die Beteiligung an gemeinschaftlichen Kosten regelt (z. B. Unterhalt, Versicherungen)
  • Grundlage für die Bildung und Verwaltung des Erneuerungsfonds ist
  • bei bestimmten Entscheidungen über bauliche Veränderungen Einfluss auf die nötigen Mehrheiten nimmt

Die Quote wird im Reglement und im Grundbuch verbindlich festgehalten.

Wie wird die Quote berechnet?

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz keine einheitliche gesetzliche Formel zur Berechnung der Wertquote. Die Festlegung obliegt dem Ersteller der Stockwerkeigentümergemeinschaft – meist also dem Architekten, Promotor oder Projektentwickler in Absprache mit dem Notar und einem Immobilienbewerter.

Folgende Faktoren fliessen typischerweise in die Bewertung ein:

  1. Fläche:
    Die Wohn- und Nutzfläche ist ein zentraler Bestandteil. Hierbei werden in der Regel nur beheizbare Innenräume berücksichtigt. Balkone, Terrassen oder Keller zählen nur anteilig oder evtl. gar nicht.
  2. Lage innerhalb des Gebäudes:
    Wohnungen in den oberen Etagen mit besserer Aussicht erhalten meist eine höhere Gewichtung als Erdgeschosswohnungen mit beschränktem Blick. Auch die Himmelsrichtung (Süd- oder Nordausrichtung) spielt eine Rolle.
  3. Ausstattung:
    Einheiten mit höherwertiger Ausstattung, z. B. mit moderner Einbauküche, hochwertigem Bodenbelag oder zusätzlichem Bad, können mit einer höheren Quote bewertet werden.
  4. Zugänglichkeit und Erschliessung:
    Wohnungen mit direktem Liftzugang oder zwei Eingängen gelten oft als komfortabler – und wirken sich positiv auf die Bewertung aus.
  5. Nutzung:
    Nutzungsarten (z. B. Wohnraum, Praxis, Büro) können sich auf die Quote auswirken. Gewerblich genutzte Flächen werden oftmals anders gewichtet als reine Wohnflächen.

Beispiel: Warum eine kleinere Wohnung eine höhere Quote haben kann

Eine Wohnung mit 90 m² Wohnfläche im Dachgeschoss und Panoramablick über den Lago Maggiore kann eine höhere Quote erhalten als eine 110 m² grosse Einheit im Erdgeschoss mit Blick auf den Garten. Der höhere Wohnwert durch Aussicht, Helligkeit und Exklusivität fließt in die Bewertung ein.

Wer legt die Quote fest – und kann man sie ändern?

Die Quote wird bei der Gründung der Stockwerkeigentümergemeinschaft festgelegt – meist durch den Promotor oder Bauträger in Absprache mit einem Immobilienbewerter. Sie wird dann beim Notariat und im Grundbuchamt registriert.

Nachträgliche Änderungen der Quote sind nur möglich:

  • wenn alle Eigentümer einstimmig zustimmen
  • oder bei groben Ungleichgewichten mit Zustimmung eines Richters

In der Praxis sind Änderungen selten und oft nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar.

Warum ist das Verständnis der Quote wichtig?

Als Eigentümer sollten Sie wissen, welche Quote Ihrer Wohnung zugewiesen ist – und warum. Denn sie beeinflusst:

  • Ihre jährlichen Kosten
  • Ihre Mitsprache in der Eigentümerversammlung
  • Ihre Pflichten gegenüber der Gemeinschaft
  • Die Bewertung Ihrer Immobilie bei Verkauf oder Vererbung

Fazit: Die Quote ist mehr als nur Fläche

Im Stockwerkeigentum bestimmt die Quote weit mehr als nur Ihre Stimmrechte. Sie ist Ausdruck des Werts Ihrer Einheit im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti begleiten Sie beim Kauf, Verkauf und in allen Fragen rund um Stockwerkeigentum im Tessin – mit Fachwissen, lokaler Erfahrung und Weitblick. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.

Stockwerkeigentum: So wird der Verteilerschlüssel festgelegt
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