Was passiert mit der Hypothek beim Verkauf? Wer eine Immobilie verkauft, muss die bestehende Hypothek im Blick haben

Der Verkauf einer Immobilie bringt nicht nur organisatorische und emotionale Fragen mit sich – sondern auch finanzielle und rechtliche. Eine der zentralen Fragen lautet: Was passiert mit der laufenden Hypothek? Kann sie vom Käufer übernommen werden? Muss sie abgelöst werden? Und wer entscheidet das eigentlich?

In diesem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Möglichkeiten im Umgang mit einer Hypothek beim Hausverkauf – und erklären, worauf Eigentümer, Käufer und Makler achten müssen.

Option 1: Hypothek vom Käufer übernehmen lassen

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Käufer die bestehende Hypothek des Verkäufers übernimmt – insbesondere wenn diese zu einem attraktiven Zinssatz abgeschlossen wurde. Eine Übernahme kann für beide Seiten von Vorteil sein:

Vorteile für den Käufer:

  • Günstigerer Zinssatz als aktuell am Markt
  • Keine Abschlusskosten für eine neue Hypothek
  • Rasche Abwicklung des Finanzierungsprozesses

Vorteile für den Verkäufer:

  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Einfachere Hypothekarablösung

Aber wichtig: Die Entscheidung darüber trifft nicht der Verkäufer – sondern allein die Bank. Sie prüft die Bonität des Käufers sorgfältig und kann die Hypothekenübernahme ohne Begründung ablehnen. Selbst wenn Käufer und Verkäufer sich einig wären, ist eine Übernahme keine Garantie.

Option 2: Hypothek vorzeitig ablösen

Wenn die Bank die Hypothekenübernahme ablehnt oder der Käufer eine eigene Finanzierung bevorzugt, muss die bestehende Hypothek vorzeitig aufgelöst werden. Dabei kommt es häufig zu einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung gleicht der Bank die entgangenen Zinsen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit aus.

Beispiel:
Eine Hypothek mit 1.25 % Zinssatz läuft noch 4 Jahre. Die Bank könnte dieses Kapital nicht mehr zu gleichen Konditionen anlegen. Die Differenz zwischen vereinbartem Zins und aktuellem Marktzinssatz über die verbleibende Laufzeit ergibt die Vorfälligkeitsentschädigung – in manchen Fällen mehrere Tausend Franken.

Tipp:
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank und lassen Sie sich eine verbindliche Berechnung der Entschädigung erstellen. So wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.

Option 3: Hypothek stilllegen

Ein eher selten genutzter, aber dennoch möglicher Weg ist die Stilllegung der Hypothek. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Hypothek zwar zurückzahlt, der Schuldbrief jedoch im Grundbuch bestehen bleibt – ohne aktives Darlehen. Er kann später für eine neue Finanzierung wieder verwendet werden.

Vorteil dieser Variante:

  • Es fallen keine Notariatskosten für einen neuen Schuldbrief an
  • Bei späterem Erwerb einer neuen Immobilie kann derselbe Schuldbrief wieder aktiviert werden

Nachteil:

  • Die Stilllegung bringt keine direkte Entlastung, sondern ist nur eine strategische Option für künftige Finanzierungen

Was sollten Verkäufer beachten?

Wer seine Immobilie verkaufen will, sollte sich frühzeitig mit seiner Hypothek auseinandersetzen. Klären Sie:

  • Wie lange läuft die Hypothek noch?
  • Gibt es günstige Konditionen, die für eine Übernahme sprechen?
  • Welche Kosten entstehen bei einer vorzeitigen Ablösung?
  • Welche Bedingungen stellt die Bank an eine Übernahme?

Es lohnt sich, bereits in der Vermarktungsphase diese Fragen mit Ihrer Bank und Ihrem Makler durchzusprechen – damit es beim Abschluss keine bösen Überraschungen gibt.

Was bedeutet das für Käufer?

Auch Käufer sollten aufmerksam sein: Wenn eine Hypothekenübernahme im Raum steht, ist eine schnelle Bonitätsprüfung notwendig. Und selbst wenn die Übernahme gewünscht ist, kann sie nicht verlangt werden – die Bank entscheidet.

Zudem sollten Käufer die bestehende Hypothek nicht automatisch übernehmen, nur weil sie verfügbar ist. Es lohnt sich, verschiedene Modelle zu vergleichen (z. B. SARON vs. Festhypothek), bevor man sich bindet.

Fazit: Gute Planung spart Geld und Nerven

Der Umgang mit der Hypothek beim Hausverkauf ist ein entscheidender Punkt für einen reibungslosen Ablauf. Eine mögliche Übernahme durch den Käufer kann attraktiv sein, ist aber nicht garantiert. Die Ablösung bringt oft Zusatzkosten mit sich – die im Verkaufsprozess berücksichtigt werden müssen.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti beraten Sie transparent, individuell und lösungsorientiert – damit Sie gut informiert und optimal vorbereitet in den Verkaufsprozess starten.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.

 

Hypothek beim Hausverkauf: Übernahme, Ablösung oder Stilllegung?
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