Dienstbarkeiten: Was bedeuten sie für Käufer und Verkäufer? Verkaufen oder kaufen – mit Blick auf eingetragene Rechte

Beim Immobilienkauf oder -verkauf ist der Blick ins Grundbuch unerlässlich. Denn dort können Dienstbarkeiten vermerkt sein – Rechte zugunsten Dritter, die die Nutzung oder Verfügbarkeit eines Grundstücks beeinflussen.

Ob Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung oder Quellenrecht: Dienstbarkeiten wirken sich auf den Wert, die Nutzung und manchmal sogar auf die Verkaufsfähigkeit einer Immobilie aus. Doch was genau ist eine Dienstbarkeit, und was müssen Käufer und Verkäufer wissen?

Was ist eine Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht, das einer Person oder einem Grundstück bestimmte Nutzungen am belasteten Grundstück erlaubt oder gewisse Nutzungen ausschliesst. Sie ist dauerhaft wirksam und bleibt auch bei Eigentümerwechsel bestehen – es sei denn, sie wird gelöscht.

Man unterscheidet zwei Hauptarten:

  • Personaldienstbarkeit: Recht zugunsten einer bestimmten Person (zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht)
  • Grunddienstbarkeit: Recht zugunsten eines anderen Grundstücks (zum Beispiel ein Wegrecht für das Nachbargrundstück)

Häufige Arten von Dienstbarkeiten

Wegrecht
Erlaubt das Überqueren eines Grundstücks zu Fuss oder mit Fahrzeugen.
Beispiel: Das Nachbargrundstück hat keinen eigenen Zugang zur Straße und darf deshalb über das betroffene Grundstück erschlossen werden.

Fahrwegrecht oder Zufahrtsrecht
Ermöglicht es, mit Fahrzeugen über ein Grundstück zu fahren – etwa zu einer Garage, einem Parkplatz oder einem anderen Gebäude.

Wohnrecht
Gibt einer bestimmten Person das Recht, in einer Immobilie zu wohnen – meist unentgeltlich und lebenslang. Kommt häufig in Familien- oder Erbschaftskontexten vor.

Nutzniessung (Usufrutto)
Verleiht einer Person das umfassende Nutzungsrecht an einer Liegenschaft, einschliesslich Vermietung und Einkünften. Der Eigentümer bleibt formell Eigentümer, der Nutzniesser trägt die Unterhaltskosten.

Leitungs-, Quellen- oder Stromrechte
Erlauben es Dritten, Leitungen oder Versorgungsinfrastrukturen über das Grundstück zu führen oder zu betreiben.

Bauverbote oder Näherbaurechte
Beschränken oder erweitern die bauliche Nutzung des Grundstücks – zum Beispiel, wie nah an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf.

Was bedeuten Dienstbarkeiten für Käufer?

Käufer sollten sich bewusst sein, dass Dienstbarkeiten:

  • die Nutzung einschränken können
  • den Marktwert beeinflussen
  • rechtlich verbindlich und übertragbar sind
  • mit bestimmten Pflichten verbunden sein können

Ein Wegrecht kann bedeuten, dass regelmäßig Personen oder Fahrzeuge das Grundstück durchqueren. Ein Wohnrecht kann die sofortige Nutzung oder Vermietung der Immobilie verhindern. Eine Nutzniessung kann dazu führen, dass Mieterträge nicht dem Eigentümer, sondern dem Nutzniesser zustehen.

Vor dem Kauf sollte daher immer ein aktueller Grundbuchauszug geprüft und bei Unklarheiten juristisch beurteilt werden.

Was bedeuten Dienstbarkeiten für Verkäufer?

Verkäufer sind verpflichtet, Dienstbarkeiten offen zu kommunizieren. Diese können:

  • den Kaufpreis reduzieren
  • die Zielgruppe der Interessenten einschränken
  • Fragen oder Rücktritte im Verkaufsprozess auslösen

Es kann sinnvoll sein, vor dem Verkauf zu prüfen, ob bestimmte Dienstbarkeiten noch relevant sind – und ob eine Löschung rechtlich möglich ist. Besonders bei alten oder nie ausgeübten Rechten lohnt sich eine Rücksprache mit dem Berechtigten und ggf. mit einem Notar.

Können Dienstbarkeiten gelöscht oder geändert werden?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Durch eine einvernehmliche Löschung mit Zustimmung des Berechtigten und notarieller Urkunde
  • Durch gerichtliche Löschung, wenn das Recht dauerhaft nicht mehr ausgeübt wird und kein Interesse mehr daran besteht
  • Durch eine vertragliche Umwandlung oder Neuformulierung

Die Verjährung kommt in der Praxis nur selten zum Tragen, da viele Dienstbarkeiten sehr lange oder unbefristet bestehen und sich rechtlich nicht einfach aus der Welt schaffen lassen.

Besonderheit bei Zweitwohnungen

Gerade bei Zweitwohnsitzen – etwa im Tessin – können Dienstbarkeiten erheblichen Einfluss auf den Nutzen und die Attraktivität der Immobilie haben. Ein eingetragenes Wohnrecht verhindert unter Umständen die Eigennutzung oder Vermietung. Ein Fahrwegrecht kann die Privatsphäre einschränken.

In solchen Fällen sind Banken bei der Finanzierung oft zurückhaltend, und Käufer erwarten uneingeschränkte Verfügbarkeit. Ein transparenter Umgang mit diesen Themen ist hier besonders wichtig.

Fazit: Dienstbarkeiten frühzeitig prüfen und klären

Dienstbarkeiten sind ein wichtiger rechtlicher Bestandteil jeder Immobilie. Sie können sinnvoll, notwendig oder hinderlich sein – je nach Art und Situation. Für einen erfolgreichen Verkauf oder einen sicheren Kauf gilt daher:

  • Lassen Sie den Grundbuchauszug prüfen
  • Klären Sie Bedeutung und Umfang aller eingetragenen Rechte
  • Ziehen Sie bei Unklarheiten professionelle Beratung hinzu
  • Verhandeln Sie frühzeitig, ob Rechte gelöscht oder angepasst werden können

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