Zweitwohnsitz im Tessin kaufen: Was Sie wissen müssen Beim Kauf eines Zweitwohnsitzes gelten besondere Regeln

Ein Wochenende am Lago Maggiore, Frühstück auf dem Balkon mit Bergblick und ein Glas Merlot am Abend: Der Traum vom eigenen Feriendomizil im Tessin ist für viele greifbar nah. Doch wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz kaufen möchte, sollte sich gut informieren. Denn in der Schweiz – und speziell im Tessin – gelten klare Regeln für den Erwerb und die Nutzung.

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Ein Zweitwohnsitz ist eine Immobilie, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Dazu zählen:

  • Ferienhäuser oder -wohnungen
  • Wochenenddomizile
  • Wohnungen für gelegentliche berufliche Aufenthalte

In vielen Gemeinden im Tessin sind solche Objekte sehr begehrt – besonders in Orten wie Ascona, Locarno, Ronco, Minusio oder Brissago.

Bewilligungspflicht: Was gilt für Nicht-Schweizer?

Wer keinen Schweizer Wohnsitz hat, benötigt für den Kauf einer Zweitwohnung in der Schweiz eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Im Tessin sind Ferienimmobilien für ausländische Käufer prinzipiell möglich – allerdings mit Einschränkungen:

  • Bei Appartements ist die Wohnfläche auf 200 m2 begrenzt (Ausnahmen sind bedingt möglich)
  • Bei Häusern ist die Grundstücksfläche auf 1'000 m2 und die Wohnfläche auf 200 m2 begrenzt (Ausnahmen sind bedingt möglich)
  • Die Immobilie darf nicht dauerhaft vermietet werden
  • Die Immobilie darf 5 Jahre ab Erwerb nicht weiterverkauft werden
  • Nicht jede Immobilie darf als Zweitwohnsitz genutzt oder / und verkauft werden

Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, ob das gewünschte Objekt in einer Gemeinde liegt, die Zweitwohnsitze zulässt.

Zweitwohnsitz für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Auch für Schweizer Staatsangehörige gelten bei einem Zweitwohnsitz besondere Bedingungen. Zwar ist keine Bewilligung notwendig, jedoch gibt es Einschränkungen bei der Nutzung und insbesondere bei der Finanzierung.

Finanzierung: Mehr Eigenkapital notwendig

Anders als beim Erstwohnsitz kann beim Kauf eines Zweitwohnsitzes kein Kapital aus der Pensionskasse (2. Säule) oder der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) eingesetzt werden. Zudem verlangen Banken in der Regel:

  • Mindestens 40 % Eigenkapital
  • Strengere Tragbarkeitskriterien

Das bedeutet: Nur wer über genügend flüssige Mittel und ein solides Einkommen verfügt, erhält die Finanzierung.

Nutzung und Vermietung

Ein Zweitwohnsitz im Tessin darf grundsätzlich für private Zwecke genutzt werden. Wer das Objekt zeitweise vermieten möchte (z. B. als Ferienwohnung), muss dies prüfen lassen:

  • Ist die Vermietung laut Stockwerkreglement und /oder Gemeindeordnung erlaubt?
  • Muss eine Anmeldung bei der Tourismusorganisation erfolgen?
  • Welche steuerlichen Folgen entstehen?

In einigen Gemeinden ist eine gewerbliche Ferienvermietung nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig. Hier empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung vor dem Kauf.

Anmeldung zur Tourismustaxe im Tessin

Alle Eigentümer eines Zweitwohnsitzes im Tessin sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Tourismusorganisation ihrer Gemeinde anzumelden und die sogenannte Tourismustaxe zu entrichten.

Diese Abgabe dient dazu, touristische Dienstleistungen, Infrastrukturen und Veranstaltungen zu finanzieren. Die Anmeldung ist verpflichtend – auch wenn das Objekt nur privat genutzt wird.

Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung wird auf unserer Website verlinkt und ist bei den lokalen Tourismusstellen erhältlich.

Worauf sollten Sie beim Immobilienkauf achten?

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist auch die Wahl der Immobilie entscheidend. Achten Sie auf:

  • Lage und Aussicht
  • Zustand des Hauses oder der Wohnung
  • Bauliche Besonderheiten (z. B. Altbau, Denkmalschutz)
  • Mögliche Renovierungsbedürfnisse
  • Erschliessung und Anbindung

Persönliche Betreuung macht den Unterschied

Wer nicht im Tessin wohnt, aber hier kaufen möchte, ist gut beraten, einen lokalen, erfahrenen Immobilienpartner an der Seite zu haben. Eine gute Begleitung hilft bei:

  • der Suche nach geeigneten Objekten
  • der Prüfung von Nutzung und Bewilligungen
  • der Koordination von Notariat, Finanzierung und Anmeldung

Fazit: Realisieren Sie Ihren Zweitwohnsitz-Traum mit Planung

Ein Zweitwohnsitz im Tessin bietet hohe Lebensqualität, Werterhalt und emotionale Bindung. Doch gerade weil Ferienimmobilien rechtlich und finanziell besonderen Regelungen unterliegen, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt beim Kauf Ihres Feriendomizils in den Regionen Ascona, Locarno, Muralto, Minusio, Brione s/Minusio, Porto Ronco, Ronco s/Ascona, Brissago, Orselina oder Gambarogno am Lago Maggiore. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.

Erwerb einer Ferienimmobilie: das müssen Sie wissen
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