Grundbuchauszug verstehen: Was steht drin – und warum ist das wichtig? Das Grundbuch: Die offizielle Wahrheit über Ihre Immobilie

Beim Immobilienkauf oder -verkauf ist es eines der wichtigsten Dokumente überhaupt: der Grundbuchauszug. Er zeigt, wem ein Grundstück oder eine Liegenschaft gehört, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind – und ob Belastungen wie Hypotheken, Wegrechte oder Dienstbarkeiten bestehen. Doch was genau steht in diesem Dokument, und warum ist es so entscheidend?

Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, in dem alle Grundstücke einer Gemeinde oder eines Bezirks erfasst sind. Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Rechte, Lasten und rechtliche Einschränkungen.

Jeder Eintrag im Grundbuch hat öffentlichen Glauben (gemäß Art. 9 ZGB) – das heißt: Was im Grundbuch steht, gilt rechtlich als wahr und als bekannt. Niemand kann sich bei einem Streit darauf berufen, eine Dienstbarkeit oder ein Pfandrecht „nicht gekannt“ zu haben. Wer eine Immobilie kauft, ist verpflichtet, den Grundbuchauszug zu prüfen.

Das Grundbuch besteht aus mehreren Teilen:

  • Hauptbuch (mit den eigentlichen Einträgen)
  • Tagebuch (zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen)
  • Belege (z. B. Verträge, Pläne, Bewilligungen)

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist eine Zusammenfassung aller aktuellen Einträge zu einem bestimmten Grundstück oder einer Immobilie. Er kann beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden – oft gegen eine geringe Gebühr.

Er dient als rechtlich verlässliche Informationsquelle für:

  • Käufer
  • Verkäufer
  • Banken (für Hypotheken)
  • Notare / Rechtsanwälte

Diese Informationen enthält der Grundbuchauszug

Ein typischer Grundbuchauszug gliedert sich in folgende Abschnitte:

Grundstücksbeschrieb

  • Grundstücksnummer
  • Adresse / Lage
  • Fläche in m²
  • Nutzungsart (z. B. Wohnzone, Landwirtschaft, Wald)
  • Katasterplanverweis

Eigentumsverhältnisse

  • Name(n) des Eigentümers / der Eigentümer
  • Eigentumsform (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum)
  • Erwerbsdatum
  • Erwerbsart (Kauf, Erbgang, Schenkung etc.)

Dienstbarkeiten und Grundlasten

  • Wegrechte, Fahrrechte
  • Nutzungsrechte für Dritte (z. B. Quellenrechte)
  • Wohnrechte, Nutzniessung
  • Bauverbote, Näherbaurechte
    Diese Einträge können den Gebrauch der Immobilie stark beeinflussen.

Vormerkungen und Anmerkungen

  • Vorkaufsrechte
  • Mietverträge
  • gesetzliche Wohnschutzregelungen
  • Hinweis auf laufende Verfahren oder hängige Eigentumsstreitigkeiten

Grundpfandrechte (z. B. Schuldbriefe)

  • Höhe der eingetragenen Schuldbriefe
  • Art: Inhaberschuldbrief oder Registerschuldbrief
  • Rangstelle der Belastung (Reihenfolge bei Verwertung)
  • Gläubigerangabe (sofern öffentlich)

Warum ist der Grundbuchauszug so wichtig beim Immobilienkauf?

Beim Kauf einer Immobilie ist der Grundbuchauszug das zentrale Dokument zur Rechtssicherheit. Er gibt Antworten auf Fragen wie:

  • Gehört die Immobilie wirklich dem Verkäufer?
  • Gibt es Rechte Dritter (z. B. Nutzniessung oder Wohnrecht)?
  • Bestehen Schulden oder Pfandrechte auf der Immobilie?
  • Darf auf dem Grundstück überhaupt gebaut oder umgebaut werden?
  • Ist das Grundstück Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft?

Ein unentdecktes Wegrecht, eine alte Hypothek oder eine nie gelöschte Dienstbarkeit können den Kauf erheblich belasten – oder sogar verhindern.

Was bedeutet „Rangfolge“ bei Schuldbriefen?

Bei mehreren Grundpfandrechten (z. B. zwei Hypotheken) ist die Rangfolge entscheidend. Die erst eingetragene Forderung hat Vorrang bei einer Zwangsverwertung.

Beispiel:
Ist ein Schuldbrief über 500’000 CHF im ersten Rang eingetragen und einer über 200’000 CHF im zweiten, wird bei einem Verkauf oder einer Betreibung zuerst der Gläubiger im ersten Rang bedient.

Deshalb achten Banken sehr genau auf die Position im Grundbuch.

Wie aktuell ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug gibt den Stand zum Ausstellungsdatum wieder. Veränderungen (z. B. neue Hypothek, Eigentümerwechsel) sind erst dann sichtbar, wenn sie offiziell eingetragen sind.

Tipp: Bei einem Immobilienverkauf sollte der Auszug nicht älter als 3 Monate sein.

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?

In der Schweiz kann der Auszug beim zuständigen Grundbuchamt der Gemeinde oder des Bezirks angefordert werden – entweder schriftlich oder vor Ort. In vielen Kantonen (z. B. Tessin, Zürich) auch online gegen Gebühr.

Wichtig: Nicht jeder erhält Einblick. Auszüge mit Eigentümerangabe sind nur für berechtigte Personen (Eigentümer, Kaufinteressenten, Notare etc.) erhältlich.

Achtung bei Altlasten und alten Einträgen

Manche Dienstbarkeiten stammen aus Jahrzehnten zurück – und sind oft nicht mehr relevant. Dennoch bleiben sie bestehen, solange sie nicht aktiv gelöscht werden. Vor allem bei alten Liegenschaften lohnt sich eine sorgfältige Prüfung durch einen Fachmann.

Fazit: Wer den Grundbuchauszug versteht, kauft sicherer

Der Grundbuchauszug ist weit mehr als ein formales Dokument. Er zeigt die „rechtliche DNA“ einer Immobilie und schützt Käufer, Verkäufer und Banken vor bösen Überraschungen.

Denken Sie daran! Das Grundbuch ist öffentlich – wer kauft, trägt die Verantwortung, sich zu informieren. Unkenntnis schützt nicht – denn was im Grundbuch steht, gilt als bekannt.

Wenn Sie eine Immobilie im Tessin kaufen oder verkaufen möchten, begleiten wir Sie gerne – auch beim Einholen, Lesen und Interpretieren des Grundbuchauszugs.

Damiano Bertolotti und Fabienne Helen Daul von Case Bertolotti Immobiliare beraten Sie persönlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl bei Kauf, Verkauf und rechtlicher Prüfung.

Zwei Personen prüfen gemeinsam Dokumente mit Plänen und Textauszügen – die Szene steht exemplarisch für die sorgfältige Durchsicht eines Grundbuchauszugs vor einem Immobilienkauf.
Foto: Pietro Tafaro

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Team Case Bertolotti Damiano Bertolotti & Fabienne H. Daul
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