Grundpfandrechte in der Schweiz einfach erklärt Was ist ein Grundpfandrecht?

Beim Immobilienkauf oder bei der Finanzierung eines Eigenheims in der Schweiz stösst man früher oder später auf den Begriff "Grundpfandrecht". Doch was genau verbirgt sich dahinter?

Was ist ein Grundpfandrecht?

Ein Grundpfandrecht ist ein Recht, das einem Gläubiger, meist einer Bank, als Sicherheit für ein Darlehen dient. Es wird auf einem Grundstück oder einer Immobilie eingetragen und erlaubt es dem Gläubiger, die Immobilie verwerten zu lassen, falls der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Grundlage dafür sind die Artikel 793 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Grundpfandverschreibung vs. Schuldbrief

In der Praxis unterscheidet man zwei Arten von Grundpfandrechten:

  • Grundpfandverschreibung: Hier dient die Immobilie allgemein als Sicherheit für bestehende oder zukünftige Forderungen. Kein Wertpapier wird erstellt.
  • Schuldbrief: Dabei handelt es sich um ein Wertpapier, das eine bestimmte Forderung verbrieft. Schuldbriefe können übertragen werden und sind deshalb flexibler einsetzbar.

Gesetzliche vs. vertragliche Grundpfandrechte

Vertragliche Grundpfandrechte entstehen durch einen öffentlich beurkundeten Vertrag und den Eintrag ins Grundbuch (Art. 799 ZGB).

Gesetzliche Grundpfandrechte entstehen entweder automatisch (unmittelbar, z.B. bei Handwerkerpfandrechten) oder durch Eintragung auf Antrag (mittelbar).

Die Bedeutung der Pfandstelle und Rangordnung

Jedem Pfandrecht wird bei seiner Errichtung ein fester Rang zugewiesen (Art. 813 ZGB). Wird ein Pfandrecht gelöscht, bleiben die übrigen Pfandrechte auf ihrem ursprünglichen Rang, es sei denn, ein Nachrückungsrecht wurde vereinbart.

Beispiel: Auf einem Grundstück bestehen drei Pfandrechte im 1., 2. und 3. Rang. Wird das Pfandrecht im 2. Rang gelöscht, bleibt das Pfandrecht im 3. Rang weiterhin im 3. Rang. Der 2. Rang ist nun frei und kann neu vergeben werden.

Warum Banken auf den 1. Rang bestehen

Im Falle einer Verwertung wird zuerst der Gläubiger im 1. Rang befriedigt (Art. 817 ZGB). Um sicherzustellen, dass ihre Forderung vorrangig gedeckt wird, verlangen Banken in der Regel ein Pfandrecht im 1. Rang.

Fazit

Das Grundpfandrecht ist ein zentrales Instrument zur Absicherung von Krediten im Schweizer Immobilienrecht. Ob Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief – beide Formen bieten Sicherheit für Gläubiger und Transparenz für Schuldner.

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Was ist ein Grundpfandrecht?
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