Der Grundpfandvertrag: Was Käufer und Eigentümer wissen müssen Was ist ein Grundpfandvertrag?

Wer eine Immobilie in der Schweiz finanziert, begegnet unweigerlich dem Grundpfandvertrag. Doch was beinhaltet dieser Vertrag genau, und warum ist er so wichtig?

Was ist ein Grundpfandvertrag?

Der Grundpfandvertrag bildet die rechtliche Grundlage für ein vertragliches Grundpfandrecht. Damit das Pfandrecht entsteht, sind zwei Schritte erforderlich:

  1. Öffentliche Beurkundung des Vertrags (z. B. durch einen Notar)
  2. Eintrag ins Grundbuch (Art. 799 ZGB)

Erst durch den Grundbucheintrag wird das Pfandrecht rechtskräftig.

Was muss der Grundpfandvertrag enthalten?

  • Personalien der Parteien: Wer ist Gläubiger, wer Schuldner?
  • Art des Pfandrechts: Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief (Art. 794 ZGB).
  • Höhe der gesicherten Schuld: Der maximale Betrag, für den das Grundstück haftet (Art. 794 Abs. 2 ZGB).
  • Zinssatz: Es wird ein Maximalzins (z. B. 10 %) eingetragen, um auf Zinsschwankungen reagieren zu können (Art. 795 ZGB).
  • Pfandobjekt: Immer das ganze Grundstück wird verpfändet, einschließlich aller Bestandteile und Zubehör (Art. 797, 805 ZGB).
  • Mehrere Pfandobjekte: Es können auch mehrere Grundstücke oder Miteigentumsanteile gemeinsam verpfändet werden (Art. 798, 655 ZGB).
  • Rang im Grundbuch: Festlegung, in welchem Rang das Pfandrecht eingetragen wird.

Warum ein Maximalzins im Vertrag?

Weil sich Hypothekarzinsen ändern können, wird oft ein Maximalzins (z. B. 10 %) eingetragen. So kann der Gläubiger auch bei steigenden Zinsen auf seine Sicherheit vertrauen, ohne neue Zustimmungen einholen zu müssen.

Fazit

Der Grundpfandvertrag ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Immobilienfinanzierung. Er sorgt für klare Verhältnisse und sichert die Interessen aller Beteiligten ab.

Sie haben Fragen zum Grundpfandvertrag oder zur sicheren Immobilienfinanzierung? Wir von Case Bertolotti stehen Ihnen gerne beratend zur Seite – weil persönlich einfach besser ist.

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