Immobilienkauf im Tessin Anzahlung oder Reuegeld - was ist der Unterschied?

Sie haben Ihre Traumimmobilie im Tessin gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit der Kauf genauso erfreulich verläuft wie die Suche, ist es wichtig, einige rechtliche und praktische Aspekte zu kennen. Vor allem die Themen Anzahlung und Reuegeld sorgen immer wieder für Verwirrung – sowohl bei Käufern als auch bei Verkäufern.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen leicht verständlich, worauf Sie beim Immobilienkauf im Tessin achten müssen, welche Rolle der Notar spielt und worin der Unterschied zwischen einer Anzahlung und einem Reuegeld liegt.

Was passiert nach der Zusage zum Immobilienkauf?

Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschieden haben, beginnt der bürokratische Teil. Dazu zählt auch die sogenannte Anzahlung, die üblicherweise 10 % des Kaufpreises beträgt. Doch was genau passiert mit diesem Geld? Wer erhält es? Und was passiert, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt?

Viele Käufer sind verunsichert – nicht selten auch Verkäufer. Dabei ist die gesetzliche Regelung eigentlich klar, sofern man sich mit den Grundlagen des Schweizer Immobilienrechts auskennt.

Der Notar: Ihr wichtigster Ansprechpartner im Tessiner Immobilienkauf

Im Kanton Tessin ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag von einem unabhängigen Notar aufgesetzt wird und die Verschreibung (also die offizielle Eigentumsübertragung) in seiner Kanzlei erfolgt. Da der Käufer sowohl die Verschreibungskosten als auch die Handänderungssteuer trägt, kann er den Notar frei wählen.

Falls Sie selbst keinen Notar im Tessin kennen, unterstützen wir Sie gerne mit einer Empfehlung aus unserem professionellen Netzwerk.

Wichtig zu wissen: Der Notar haftet solidarisch für die sichere Abwicklung des Kaufs – inklusive der finanziellen Transaktionen. Sowohl die Anzahlung als auch der Restsaldo des Kaufpreises müssen auf ein speziell dafür vorgesehenes Sperrkonto beim Notar überwiesen werden.

Anzahlung – ja, aber nur auf das Notariatskonto!

Ein häufiger Fehler, den wir in der Praxis beobachten: Anzahlungen werden direkt an den Makler überwiesen. Bitte tun Sie das nicht! Nur der Notar ist gesetzlich dazu befugt, Kaufgelder entgegenzunehmen und sicher zu verwahren.

Der Grund: Der Notar haftet für die korrekte Abwicklung. Sollte der Kauf nicht zustande kommen, ist er verpflichtet, die Anzahlung umgehend zurückzuerstatten. Bei einem Makler hingegen fehlt diese gesetzliche Verpflichtung. Zudem wäre Ihr Geld im Falle einer Insolvenz des Maklers gefährdet – und das gilt es natürlich zu vermeiden.

Unser dringender Rat lautet daher: Überweisen Sie die Anzahlung ausschließlich auf das Sperrkonto eines Notars Ihrer Wahl im Kanton Tessin.

Anzahlung oder Reuegeld – was ist nun was?

Hier liegt einer der häufigsten Irrtümer: Viele glauben, dass eine geleistete Anzahlung automatisch verfällt, wenn der Kaufvertrag nicht unterschrieben wird. Oder dass die Verkäuferseite Anspruch auf das Geld hat, sobald eine Kaufzusage unterzeichnet wurde. Beides ist so pauschal falsch!

Anzahlung und Reuegeld (auch Haftgeld oder Konventionalstrafe) sind zwei völlig verschiedene Dinge. Und der Unterschied ist entscheidend.

Was ist eine Anzahlung?

Eine Anzahlung wird in der Regel nach Unterzeichnung einer Kaufzusage oder Reservierungsvereinbarung fällig. Diese Vereinbarung wird meist vom Makler erstellt und enthält die Eckdaten des geplanten Kaufs:

  • Wer kauft und wer verkauft
  • Welche Immobilie zum Kauf steht
  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Der gewählte Notar
  • Höhe und Zahlungsfrist der Anzahlung

Diese Kaufzusage ist rechtlich gesehen eine einfache schriftliche Vereinbarung, aber keine öffentliche Beurkundung. Sie hat daher keine bindende Wirkung im Sinne des Obligationenrechts, was bedeutet: Die Anzahlung ist kein rechtlich gültiges Reuegeld. Wenn der Kauf also doch nicht zustande kommt, muss die Anzahlung vollständig zurückerstattet werden – vorausgesetzt, sie wurde ordnungsgemäß beim Notar deponiert.

Was ist ein Reuegeld?

Ein Reuegeld (oder auch Konventionalstrafe) wird vereinbart, wenn beide Parteien sich absichern wollen, dass der Kaufvertrag auch wirklich unterzeichnet wird. Es ist eine Art „Ausstiegsklausel“ mit finanzieller Konsequenz. Wer vom Vertrag zurücktritt, verliert – je nach Vereinbarung – das Reuegeld oder muss es der Gegenseite zahlen.

Wichtig: Damit ein Reuegeld rechtlich gültig ist, muss es in einem öffentlich beurkundeten Vorvertrag festgehalten werden. Nur dann entfaltet es rechtliche Wirkung, wie in Artikel 216 Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts (OR) festgelegt.

Einfacher gesagt: Ohne öffentliche Beurkundung kein gültiges Reuegeld.

Was tun bei Unklarheiten?

Der Schweizer Immobilienkauf ist sowohl im Zivilgesetzbuch (ZGB) als auch im Obligationenrecht (OR) sehr klar geregelt. Dennoch können Fragen und Unsicherheiten auftauchen – gerade bei ausländischen Käufern, die das Schweizer Rechtssystem nicht im Detail kennen.

Unser Rat: Wenden Sie sich bei offenen Fragen direkt an einen erfahrenen Notar im Kanton, in dem sich die Immobilie befindet. So sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich wie finanziell.

Gut informiert kaufen – mit einem starken Partner an Ihrer Seite

Ein Immobilienkauf im Tessin ist ein bedeutender Schritt – finanziell und emotional. Damit dieser Schritt ein durchweg positives Erlebnis bleibt, ist es wichtig, die Regeln zu kennen und professionell begleitet zu werden.

Wir von Case Bertolotti Immobilien Ascona stehen Ihnen nicht nur bei der Immobiliensuche zur Seite, sondern auch bei der gesamten Kaufabwicklung – diskret, professionell und persönlich. Auf Wunsch bieten wir einen reinen Kaufabwicklungs-Service an, bei dem wir Sie vom ersten Gespräch bis zur notariellen Verschreibung zuverlässig begleiten.

Denn ein gutes Geschäft ist nur dann ein gutes Geschäft, wenn es für alle Beteiligten stimmt.

Anzahlung oder Reuegeld - was ist der Unterschied
Fabienne & Damiano Bertolotti (Fotografie: Pietro Tafaro)

Haben Sie noch Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an!

Team Case Bertolotti Damiano Bertolotti & Fabienne H. Daul
+41 (0)91 791 92 92 ciao@casebertolotti.ch

Leistung & Leidenschaft Unser Qualitäts-Versprechen

engagiert - kompetent - persönlich
Vom ersten Kennenlernen bis zum Abschluss und darüber hinaus:
transparent, vertrauensvoll, schnell, zuvorkommend und mit grossen persönlichem Engagement