Was ist Stockwerkeigentum – und wie unterscheidet es sich vom Alleineigentum? Wohnung oder Haus kaufen? Die Eigentumsform macht den Unterschied

Beim Immobilienkauf spielt nicht nur die Lage, Grösse oder der Preis eine Rolle, sondern auch die Eigentumsform. Besonders häufig müssen sich Käufer zwischen Stockwerkeigentum und Alleineigentum entscheiden. Beide Modelle haben ihre Besonderheiten, Vorteile und Pflichten – und sind rechtlich klar voneinander abzugrenzen.

Was genau ist Stockwerkeigentum?

Stockwerkeigentum ist eine in der Schweiz gesetzlich geregelte Eigentumsform, bei der mehrere Personen gemeinsam eine Liegenschaft besitzen – jede mit Alleineigentum an ihrer jeweiligen Wohnung und Miteigentum an den gemeinschaftlich genutzten Teilen.

Konkret bedeutet das: Sie besitzen Ihre Wohnung vollständig, etwa eine 3.5-Zimmer-Wohnung im ersten Obergeschoss. Gleichzeitig gehören Ihnen anteilig (in Form einer Wertquote) Teile der gesamten Liegenschaft, wie etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten oder Tiefgarage.

Diese Eigentumsform erfordert die Bildung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, die über Themen wie Budget, Unterhalt oder Sanierungen gemeinsam entscheidet.

Was versteht man unter Alleineigentum?

Beim Alleineigentum gehört Ihnen die Immobilie als Ganzes: das Haus und das Grundstück – ohne Mitbesitzer. Sie entscheiden alleine über Umbauten, Nutzungsweise, Unterhalt und die Verwaltung. Die Verantwortung liegt jedoch auch vollständig bei Ihnen: Von der Gartenpflege über Heizungsreparaturen bis zur Erneuerung der Fassade tragen Sie alle Kosten selbst.

Das klassische Beispiel für Alleineigentum ist das freistehende Einfamilienhaus mit Garten, Garage und Grundstück.

Was haben beide Eigentumsformen gemeinsam?

Unabhängig von der Eigentumsform werden sowohl Stockwerkeigentum als auch Alleineigentum im Grundbuch eingetragen und sind frei übertragbar. In beiden Fällen können Hypotheken aufgenommen werden, und in beiden Fällen tragen Eigentümer Verantwortung für den Zustand und Unterhalt ihrer Immobilie – wenn auch in unterschiedlichem Ausmass.

Die Unterschiede zwischen Stockwerkeigentum und Alleineigentum

Der zentrale Unterschied liegt im Umfang des Eigentums und der Verantwortung:

Beim Stockwerkeigentum besitzen Sie nur einen Teil des gesamten Gebäudes – konkret Ihre Wohnung – und teilen sich alle anderen Gebäudeteile mit den anderen Eigentümern. Entsprechend brauchen viele Entscheidungen eine gemeinschaftliche Abstimmung, etwa bei Dachsanierungen, der Erneuerung der Heizung oder baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum.

Beim Alleineigentum sind Sie alleiniger Entscheidungsträger. Sie müssen niemanden fragen, dürfen aber auch niemandem Kosten weitergeben. Die Freiheit ist grösser, ebenso jedoch auch die Verpflichtung, etwa bei unerwarteten Reparaturen oder Instandhaltungen.

Auch die Verwaltung ist unterschiedlich: Stockwerkeigentum wird oft durch eine professionelle Hausverwaltung betreut, während das Einfamilienhaus in Alleineigentum meist vom Eigentümer selbst organisiert wird – oder auf Wunsch durch Dritte.

Welche Form passt besser zu mir?

Stockwerkeigentum eignet sich besonders für:

  • Personen, die eine Eigentumswohnung suchen, beispielsweise in zentraler Lage oder in einer gepflegten Residenz
  • Käufer mit fixem Budget, die Gemeinschaftslösungen schätzen
  • Menschen, die keine Verantwortung für die gesamte Liegenschaft übernehmen möchten
  • Ferienwohnungskäufer, die den Verwaltungsaufwand gering halten wollen

Alleineigentum passt besser zu:

  • Familien oder Käufer mit Platzbedarf und Wunsch nach Privatsphäre
  • Menschen, die gerne frei über Umbauten oder Gartennutzung entscheiden
  • Eigentümer, die Eigenverantwortung nicht scheuen und unternehmerisch denken
  • Käufer, die einen eigenen Garten, Pool oder Anbau realisieren möchten

Wie wirkt sich die Eigentumsform auf den Wiederverkauf aus?

Ob Stockwerkeigentum oder Alleineigentum – beide Formen lassen sich grundsätzlich gut verkaufen. Eigentumswohnungen sind bei Paaren, Einzelpersonen und Senioren besonders beliebt. Einfamilienhäuser sprechen eher Familien und Selbstnutzer an.

Im Tessin sind Wohnungen im Stockwerkeigentum besonders im Zweitwohnungsmarkt sehr gefragt. Sie bieten Komfort, geringeren Verwaltungsaufwand und eine klare Aufteilung der Kosten.

Fazit: Gut informiert die richtige Eigentumsform wählen

Der Kauf einer Immobilie ist immer auch eine langfristige Entscheidung. Die Eigentumsform beeinflusst Ihre Freiheit, Ihre Verpflichtungen und Ihre laufenden Kosten. Überlegen Sie sich daher genau, welche Form besser zu Ihrer Lebenssituation, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Zukunftsplänen passt.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Entscheidung benötigen, beraten wir Sie gerne persönlich – mit Fachkompetenz und Erfahrung im Tessiner Immobilienmarkt.

Damiano Bertolotti und Fabienne Helen Daul begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern – diskret, persönlich und mit Blick für das Wesentliche.

 

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