Was ist eine Verkaufsvollmacht? Wann eine Vollmacht nötig ist – und was sie regeln muss

Nicht jeder Eigentümer kann oder möchte persönlich am Verkauf seiner Immobilie mitwirken – sei es aus gesundheitlichen, geografischen oder zeitlichen Gründen. In solchen Fällen kann eine Verkaufsvollmacht helfen: Sie erlaubt es einer Vertrauensperson, die Immobilie im Namen des Eigentümers zu verkaufen. Ohne eine gültige Vollmacht kann ein Dritter nicht rechtsverbindlich handeln – auch nicht gegenüber Maklern, Notaren oder Kaufinteressenten.

Eine Verkaufsvollmacht ist also eine formelle Ermächtigung, einen Verkauf im Namen eines anderen rechtlich wirksam abzuwickeln.

In welchen Situationen ist eine Verkaufsvollmacht sinnvoll?

  • Wenn der Eigentümer im Ausland lebt oder länger abwesend ist
  • Bei älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Personen
  • Bei Eigentümern mit wenig Zeit oder fehlender Erfahrung
  • In Erbengemeinschaften, wenn nicht alle Erben vor Ort sind
  • Wenn die Eigentumsverhältnisse komplex oder verteilt sind

Eine gut formulierte Vollmacht schafft Klarheit – für den Bevollmächtigten ebenso wie für Makler, Käufer und Notariat.

Was muss eine Verkaufsvollmacht beinhalten?

Eine Verkaufsvollmacht ist nur dann wirksam, wenn sie klar und eindeutig formuliert ist. Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Angaben zum Vollmachtgeber (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zur bevollmächtigten Person
  • Beschreibung des Verkaufsgegenstands (Adresse, Parzellennummer, etc.)
  • Umfang der Vollmacht (z. B. Verkaufsverhandlungen, Vertragsunterzeichnung, Entgegennahme des Kaufpreises)
  • Befristung oder Gültigkeitsdauer der Vollmacht
  • Ort, Datum, Unterschrift
  • Gegebenenfalls: Beglaubigung durch einen Notar

Tipp: Eine notarielle Beglaubigung ist für den eigentlichen Verkauf zwar nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen – insbesondere wenn Dritte (z. B. Käufer, Banken, Grundbuchamt) involviert sind.

Unterschied: Verkaufsvollmacht vs. Generalvollmacht

Eine Verkaufsvollmacht ist zweckgebunden – sie bezieht sich konkret auf den Verkauf einer bestimmten Immobilie.

Eine Generalvollmacht hingegen erlaubt es, eine Person umfassend in allen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Diese ist viel weiter gefasst, aber auch sensibler in der Anwendung und setzt großes Vertrauen voraus.

Für den Immobilienverkauf reicht in der Regel eine spezifische Verkaufsvollmacht aus – sie bietet Sicherheit und Transparenz.

Was gilt bei mehreren Eigentümern?

Wenn eine Immobilie mehreren Personen gehört (z. B. Ehepartnern, Geschwistern, Erbengemeinschaft), müssen grundsätzlich alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Alle unterschreiben persönlich beim Notar
  2. Eine Person erhält eine Vollmacht von allen anderen, um den Verkauf für alle durchzuführen

Im zweiten Fall muss jede einzelne Verkaufsvollmacht klar regeln, für welchen Anteil und in welchem Umfang sie gültig ist.

Verkauf durch Immobilienmakler – was darf der?

Ein Makler darf ohne Verkaufsvollmacht keine Verträge abschließen, sondern nur im Rahmen eines Vermarktungsauftrags tätig werden: Inserate erstellen, Interessenten betreuen, Besichtigungen durchführen.

Der eigentliche Kaufvertrag muss vom Eigentümer selbst oder einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben werden.

In der Praxis erhalten Makler gelegentlich eine Spezialvollmacht, etwa zur Entgegennahme von Reservationszahlungen oder zur Unterschrift eines Reservationsvertrags. Diese sollte jedoch klar beschränkt sein.

Ist eine mündliche Vollmacht gültig?

Rechtlich ist eine mündliche Vollmacht grundsätzlich wirksam – aber schwer beweisbar. Im Immobilienbereich ist eine schriftliche Vollmacht unerlässlich, schon wegen der hohen Summen und der formellen Anforderungen beim Notariat und im Grundbuchverfahren.

Im Zweifel gilt: Schriftlich und notariell beglaubigt – das schützt alle Beteiligten.

Was passiert mit der Vollmacht nach dem Verkauf?

Die Verkaufsvollmacht verliert ihre Wirkung, sobald der Verkauf abgeschlossen ist – also mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Eigentumsübertragung im Grundbuch. In sensiblen Fällen (z. B. Vorsorgevollmachten) empfiehlt sich der Widerruf in schriftlicher Form.

Fazit: Verkaufsvollmacht

Eine Verkaufsvollmacht ist ein nützliches Werkzeug – aber nur dann, wenn sie rechtssicher, präzise und transparentformuliert ist. Ob aus praktischen, gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen: Wer den Verkauf seiner Immobilie delegieren möchte, sollte die Vollmacht professionell aufsetzen lassen. Das schafft Klarheit, vermeidet Missverständnisse – und sorgt für einen reibungslosen Verkaufsprozess.

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