Vorkaufsrecht, Kaufrecht, Rückkaufsrecht Unterschiede im Recht einfach erklärt

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, begegnet immer wieder juristischen Begriffen, die auf den ersten Blick ähnlich klingen – aber sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Begriffe wie Vorkaufsrecht, Kaufrecht oder Rückkaufsrecht stehen meist in einem Grundbucheintrag oder in einem privatrechtlichen Vertrag. Sie können für alle Beteiligten entscheidend sein.

Justitia, die klassische Symbolfigur für Gerechtigkeit, erinnert uns daran: Im Immobilienrecht gelten klare Regeln – und wer sie kennt, kann gute Entscheidungen treffen.

In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede dieser drei Begriffe – praxisnah, verständlich und mit Blick auf mögliche Fallstricke.

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie zu kaufen – wenn sie vom Eigentümer an Dritte verkauft werden soll. Es handelt sich also nicht um ein aktives Kaufrecht, sondern um ein Reaktionsrecht im Verkaufsfall.

Beispiel:

Ein Eigentümer möchte seine Wohnung verkaufen. Im Grundbuch ist ein Vorkaufsrecht für die Nachbarin eingetragen. Bevor der Verkauf an einen Dritten abgeschlossen werden darf, muss die Nachbarin gefragt werden, ob sie zu denselben Konditionen kaufen möchte.

Arten:

  • Vertragliches Vorkaufsrecht: wird privatrechtlich vereinbart (z. B. im Kaufvertrag oder Erbvertrag)
  • Grundbuchlich vorgemerktes Vorkaufsrecht: entfaltet gegenüber Dritten rechtliche Wirkung

Wichtig:

  • Die Frist zur Ausübung beträgt meist 3 Monate
  • Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, zu verkaufen – aber wenn er verkauft, muss das Vorkaufsrecht beachtet werden

Was ist ein Kaufrecht?

Das Kaufrecht erlaubt einer Person, einseitig den Abschluss eines Kaufvertrags zu verlangen – zu Bedingungen, die im Voraus vereinbart wurden. Es ist stärker als das Vorkaufsrecht, da es nicht vom Verkaufswillen des Eigentümersabhängt.

Beispiel:

Ein Käufer und ein Eigentümer vereinbaren ein Kaufrecht für fünf Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer durch eine schriftliche Erklärung den Kauf auslösen – der Verkäufer ist dann rechtlich gebunden, zu verkaufen.

Merkmale:

  • Muss vertraglich genau definiert werden (Preis, Objekt, Fristen)
  • Kann im Grundbuch vorgemerkt werden
  • Häufig in familieninternen Übergaben oder Erbregelungen genutzt

Wichtig:

  • Rechtssicherheit für Käufer
  • Eingeschränkte Verfügungsfreiheit für Verkäufer (kann nicht ohne Weiteres an Dritte verkaufen)

Was ist ein Rückkaufsrecht?

Ein Rückkaufsrecht gibt dem früheren Eigentümer das Recht, die verkaufte Immobilie unter bestimmten Bedingungen zurückzukaufen. Es wird meist in Zusammenhang mit subventionierten oder öffentlich unterstützten Immobilienverkäufen verwendet.

Beispiel:

Eine Gemeinde verkauft Bauland an eine Privatperson mit der Auflage, das Grundstück zu einem bestimmten Zweck zu nutzen (z. B. Familienwohnhaus). Wird diese Auflage verletzt oder möchte die Person verkaufen, kann die Gemeinde von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen – oft zu einem festgelegten Preis.

Merkmale:

  • Dient oft der Zweckbindung oder Sicherung gemeinnütziger Interessen
  • Muss klar geregelt sein (Dauer, Preis, Bedingungen)
  • Kann ebenfalls im Grundbuch vorgemerkt sein

Wichtig:

  • Rückkaufsrechte können den Marktwert der Immobilie beeinflussen
  • Käufer müssen sich der Beschränkung bewusst sein

Welche Auswirkungen haben diese Rechte beim Immobilienverkauf?

Für Verkäufer bedeutet das Vorhandensein solcher Rechte:

  • Einschränkung der Verkaufsfreiheit
  • Obliegenheit zur Information der begünstigten Person(en)
  • Rechtliche Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung

Für Käufer bedeutet es:

  • Mögliche Unsicherheit beim Erwerb, wenn das Recht noch nicht abgeklärt ist
  • Wichtig: Vor dem Notartermin klären, ob solche Rechte bestehen
  • Grundbuchauszug sorgfältig prüfen lassen

Wie erkenne ich, ob ein solches Recht besteht?

Solche Rechte werden oft im Grundbuch eingetragen – was bedeutet: Sie sind öffentlich einsehbar und rechtlich bindend.

Beachten Sie: Wer eine Immobilie kaufen möchte, kann sich nicht darauf berufen, ein im Grundbuch eingetragenes Recht nicht gekannt zu haben. Das Grundbuch entfaltet öffentliche Wirkung (§ 970a ZGB sinngemäss).

Deshalb gilt: Immer zuerst den aktuellen Grundbuchauszug einsehen oder einsehen lassen.

Was tun bei Unsicherheiten?

Wenn Unklarheiten bestehen – etwa zur Gültigkeit eines Vorkaufsrechts oder zur Ausgestaltung eines Kaufrechts – lohnt sich die Konsultation eines Immobilienfachmanns oder Notars. Oft lassen sich durch frühzeitige Klärung spätere Konflikte vermeiden.

Fazit: Rechte mit Gewicht

Vorkaufsrecht, Kaufrecht und Rückkaufsrecht mögen ähnlich klingen – ihre Wirkung und Bedeutung im Immobilienverkauf sind jedoch sehr unterschiedlich.

Wer die Unterschiede kennt, kann sicherer entscheiden, Risiken minimieren und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

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Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti prüfen für Sie Grundbuchauszüge, klären Rechte verständlich auf und begleiten Sie professionell durch den gesamten Verkaufs- oder Kaufprozess.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie.

Was bedeuten Vorkaufsrecht, Kaufrecht und Rückkaufsrecht? Welche Rechte bestehen
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