Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf Wie verbindlich ist der Vorvertrag?

In vielen Fällen möchten sich Käufer und Verkäufer schon früh auf einen Immobilienkauf einigen – bevor alle Voraussetzungen (z. B. Finanzierungszusage, Unterlagen, Notartermin) erfüllt sind. Hier kommt der Vorvertrag ins Spiel.

Ein Vorvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, in der beide Parteien ihren Willen zum Abschluss des späteren Kaufvertrags erklären. Er enthält in der Regel:

  • eine Beschreibung des Kaufobjekts
  • den vereinbarten Preis
  • den geplanten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • eventuelle Bedingungen (z. B. Finanzierungsnachweis)

Ziel ist es, Verbindlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen – besonders bei begehrten Objekten oder wenn es mehrere Interessenten gibt.

Ist ein Vorvertrag rechtlich bindend?

Ein Vorvertrag hat grundsätzlich eine rechtliche Wirkung – aber nur dann, wenn er notariell beurkundet wurde. Ohne öffentliche Beurkundung ist ein solcher Vertrag nicht einklagbar und entfaltet keine rechtliche Verpflichtung zur späteren Vertragsunterzeichnung.

Wichtig: In der Schweiz gilt – wie auch beim eigentlichen Immobilienkauf – Beurkundungspflicht. Nur ein notariell beurkundeter Vorvertrag ist rechtsgültig und durchsetzbar.

Das bedeutet:

  • Privat unterzeichnete Vorverträge haben eher symbolischen Charakter.
  • Notariell beurkundete Vorverträge können rechtlich durchgesetzt werden – beispielsweise bei Rücktritt einer Partei.

Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?

Ein Vorvertrag kann in folgenden Situationen hilfreich sein:

  • Der Käufer wartet noch auf eine Finanzierungszusage oder Bewilligung (z. B. bei Ausländern: Lex Koller).
  • Der Verkäufer möchte dem Käufer das Objekt „reservieren“, hat aber selbst noch offene Abklärungen.
  • Es sollen Bedingungen festgehalten werden, bevor ein endgültiger Kaufvertrag geschlossen wird.

In diesen Fällen kann ein klar formulierter Vorvertrag für beide Seiten eine gute Absicherung sein – insbesondere wenn er vom Notar beurkundet wurde.

Welche Risiken gibt es?

Ein Vorvertrag ohne rechtliche Prüfung oder notarielle Beurkundung kann problematisch sein:

  • Der Käufer verlässt sich auf eine Zusage, die nicht einklagbar ist.
  • Der Verkäufer bindet sich, obwohl wichtige Punkte noch unklar sind.
  • Mögliche Vertragsstrafen oder Rücktrittsbedingungen fehlen.

Daher sollte ein Vorvertrag immer gemeinsam mit einem erfahrenen Immobilienberater und einem Notar erstellt werden. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und die Interessen beider Seiten absichern.

Was gehört in einen guten Vorvertrag?

Ein rechtssicherer Vorvertrag sollte folgende Elemente enthalten:

  • Identität der Parteien (Käufer und Verkäufer)
  • Beschreibung der Immobilie
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Geplanter Termin des Hauptvertrags
  • Bedingungen und Vorbehalte
  • Vertragsstrafe oder Rücktrittsregelungen
  • Beurkundung durch einen Notar

Wird dies beachtet, kann der Vorvertrag ein wirkungsvolles Instrument zur Absicherung sein – gerade bei komplexeren Käufen.

Unser Fazit: Vorvertrag – mit Augenmass und Expertise

Ein Vorvertrag ist kein Muss, aber eine sinnvolle Option, um den Kaufprozess geordnet einzuleiten. Wichtig ist, dass er professionell aufgesetzt und – falls gewünscht – notariell beurkundet wird.

Fabienne Helen Daul und Damiano Bertolotti beraten Sie gerne in allen Phasen des Immobilienkaufs – von der ersten Besichtigung bis zur finalen Unterschrift. Auch bei der Erstellung eines Vorvertrags stehen wir Ihnen zur Seite – mit Erfahrung, Klarheit und Blick fürs Wesentliche.

Vorvertrag beim Immobilienkauf – Was er bedeutet und wann er sinnvoll ist
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